Moniale und Mönch, allerdings nicht auf der "RGM" in Assisi, sondern beim monastischen Weiterbildungskurs im Generalat ocist in Rom. Photo: P. M. Tomann, bearbeitet vom Autor des folgenden Beitrags
Gestern, am 22. September also, konnte Dom Timothy Kelly den versammelten Kapiteln der Äbte und Äbtissinnen verkünden, was die "Congregatio pro religiosis et institutis saecularibus" unter dem Datum des 14. September entschieden hat: Die "zwangsweise" getrennt tagenden Kapitel der Männer und Frauen ord. cist strict. observ. dürfen als ein Kapitel tagen! Obgleich die Zusammengehörigkeit der Frauen und Männer ein wesentlicher Bestandteil der zisterziensischen Tradition ist, war bislang immer ein Kampf nötig, um diesen Umstand der römischen Denkweise zu vermitteln. Ob die Vermittlung gelungen ist, darf bezweifelt werden... Immerhin gibt sich die zuständige Kongregation geschlagen oder ist es wenigstens leid, immer wieder Anfragen und Eingaben diesbezüglich beantworten zu müssen. Die kirchenrechtliche Lage ist durchaus nicht einfach in dieser Frage: Schon bei der Approbation von Konstitutionen beispielsweise müssen Männer und Frauen eigene Textfassungen einreichen, auch wenn diese sich fast nur in den geschlechtsspezifischen Endungen unterscheiden. Die "salus animarum", die das Kirchenrecht anführt, kennt im Ausarbeiten von Texten und der dazugehörigen Arbeit wohl eine Grenze. Übrigens hat das römische Kirchenrecht wohl sowieso Schwierigkeiten mit dem monastischen Gepflogenheiten. Es tut sich schwer, das Mönchtum korrekt einzuordnen: Aber vielleicht gehört es zu den Wesenszügen des Mönchtums, sich gegen die Klassifizierung zu wehren.
Eines steht fest: Die Erlaubnis der Congregatio pro religiosis ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!
Eine andere Anfrage wurde (leider) zurückgewiesen: Weiterhin darf ein nicht zum Priester geweihter Mönch kein Oberer einer Gemeinschaft sein.
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